Danke, dass Sie hinschauen und Aktionen gegen Gewalt an Frauen* in Ihrer Gemeinde setzen möchten. Wir unterstützen Sie dabei: hier finden Sie eine umfangreiche Sammlung an Vorlagen, Textbausteinen, weiterführenden Informationen und Downloads, die Sie genau so verwenden können, wie Sie sie hier vorfinden. Weitergabe ausdrücklich erwünscht!
Gewalt wird häufig nicht als Gewalt verstanden. Gewalt bleibt häufig unerkannt. Um in der Gemeinde Bewusstsein für Gewalt gegen Frauen* zu schaffen, liefert lilawohnt Plakate zum Aufhängen: an Infotafeln in der Gemeinde, in Sportstätten, Praxen von Ärzten und Ärztinnen, Toiletten, Bildungseinrichtungen wie Kindergarten und Schule.
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Um Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* zu verhindern, braucht es Wissen über Gewaltformen und Gewaltprävention. Hier gibt es fertige Textbausteine, die in der Gemeindezeitung oder auf der Gemeindewebsite veröffentlicht werden können:
In Österreich hat jede vierte Frau* ab ihrem 15. Lebensjahr schon einmal sexualisierte Gewalt und/oder körperliche Gewalt erlebt. Schätzungsweise mehr als 80 Prozent der Gewalttaten gegen Frauen* finden im häuslichen Umfeld statt, und sie kommen in allen Schichten, Nationalitäten, Religionen, Berufsgruppen usw. vor. Gewalt an Frauen* kann in physischer, psychischer, sexueller, ökonomischer oder sozialer Form ausgeübt werden.
Darum informieren wir über Schutzangebote wie Frauen*häuser und Beratungsstellen, die sicher und diskret erreichbar sind. Diese Organisationen bieten nicht nur unmittelbaren Schutz, sondern auch langfristige Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen*.
Wissen bedeutet Macht. Darum empfehlen wir, für Gemeindemitarbeiter*innen und die ganze Bevölkerung Literatur zur Verfügung zu stellen, die Gewalt gegen Frauen* thematisiert und das Thema Gleichstellung auf verschiedene Weisen behandelt.
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Gewaltschutz und ein Ende von Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* geht nur mit einer Fülle an Massnahmen. Sehr wirksam ist die Benennung einer Person aus dem Gemeinderat oder aus der Verwaltung als Anti-Gewaltbeauftragte*n. Wichtig dabei ist, dieser Person auch einen Handlungsspielraum und finanzielle Mittel einzuräumen.
So könnte Ihre Stellenbeschreibung für eine*n Anti-Gewaltbeauftragte*n aussehen:
Es mag auf den ersten Blick nicht so einfach sein, Gewaltschutz in die tägliche Gemeinde-Arbeit einzubinden. Doch es gibt mehr Spielraum als gedacht!
Mit dieser Checkliste können Geschlechtergerechtigkeit und Gewaltschutz in Fördervereinbarungen berücksichtigt werden:
Sensibilisierung von Mitarbeiter*innen zum Thema Gewalt und Gewaltschutz kann über die vielfältigen Tiroler Gewaltschutzorganisationen organisiert werden. Auch bei lilawohnt können Fortbildungen gebucht werden. Damit gewinnt die Gemeinde Mulitplikator*innen für Gewaltschutz und Gewaltprävention.
Grenzüberschreitende Witze, frauen*feindliche Sprache und „Stammtischparolen“ machen auch vor Gemeinderatssitzungen und Gemeinderät*innen keinen Halt. Es ist sinnvoll, das aktiv zu thematisieren und gewählte Vertreter*innen auf ihre Verantwortung und Vorbildwirkung hinzuweisen. Ein Nein zu sexistischen Witzen bedeutet ein Nein zur ersten Stufe von Gewalt gegen Frauen*.
Mit kleinen Veränderungen wie einem eigenen Passus in der Geschäftsordnung des Gemeinderats, einem Verhaltenskodex, Feedbackrunden zur Gesprächskultur nach Sitzungen oder der Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle können Sie viel bewirken.
Hier finden Sie einige Vorlagen, die Sie direkt anwenden können.
In Sitzungen des Gemeinderats verpflichten sich alle Mitglieder zu einer respektvollen, diskriminierungsfreien Kommunikation. Sexistische, rassistische oder anderweitig herabwürdigende Äußerungen werden nicht geduldet. Die Sitzungsleitung hat das Recht und die Pflicht, bei Verstößen einzuschreiten und gegebenenfalls einen Ordnungsruf zu erteilen. Bei wiederholten Verstößen können weitere Maßnahmen bis hin zum temporären Ausschluss von der Sitzung erfolgen.
Alle schriftlichen und mündlichen Äußerungen in der Verwaltungsarbeit verwenden geschlechtergerechte Sprache. Dies umfasst die Verwendung des Gendersterns (Bürger*innen), geschlechtsneutraler Formulierungen (Studierende statt Studentinnen) oder Paarformen (Bürgerinnen und Bürger). Bei offiziellen Dokumenten sind Paarformen zu bevorzugen, in der internen Kommunikation können auch Kurzformen verwendet werden.
Mehr Informationen: Punkt 9, Geschlechtergerechte Sprech- und Schreibweisen
Als gewählte Vertreter*innen der Bürger*innenschaft verpflichten wir uns zu vorbildlichem Verhalten in der Kommunikation. Wir achten die Würde aller Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder anderen Merkmalen. Wir verzichten auf abwertende Witze und Bemerkungen. Wir sprechen Probleme direkt und sachlich an. Bei Konflikten suchen wir konstruktive Lösungen. Wir reflektieren unsere eigene Kommunikation und sind offen für Feedback.
Diese konkreten Kontaktadressen, an die sich Betroffene von Gewalt und Personen mit gewaltvollen Gedanken oder Handlungen wenden können, können ganz einfach auf Ihrer Gemeindewebsite verknüpft werden:
Weil Sprache Wirklichkeit schafft, ist es wichtig, geschlechtergerecht zu sprechen und zu schreiben. In Tirol sind nur etwa zehn Prozent der Bürgermeister*innen Frauen*. In Protokollen, auf der Website, beim Einladen und Ansprechen – überall ist es wichtig alle Geschlechter anzusprechen und sichtbar zu machen.
Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache hat deshalb praktische Auswirkungen in der Kommunalpolitik: es erhöht die Identifikation von Frauen* mit politischen Ämtern, verbessert die Ansprache aller Bürger*innen, zeigt Vorbildwirkung für andere Institutionen und fördert die Chancengleichheit.
Wenn Frauen* Gewalt erfahren und sich trennen wollen, dann verlieren sie häufig auch den Anspruch auf die Wohnung oder das Haus. Daher ist es wichtig, dass Wohnungsvergabekriterien Angebote für Frauen*, die von Gewalt betroffen sind, berücksichtigen.
„Bei nachgewiesener Gefährdung durch häusliche Gewalt erfolgt eine bevorzugte Wohnungsvergabe außerhalb der üblichen Warteliste. Die Antragstellerin muss lediglich ihren aktuellen Aufenthalt in der Gemeinde nachweisen. Als Nachweise werden anerkannt: Polizeiliche Wegweisung, einstweilige Verfügung, Dokumentation von Gewaltschutzeinrichtungen oder Bestätigung anerkannter Beratungsstellen. Die Vergabe erfolgt innerhalb von maximal 14 Tagen.“
Um Gewalt zu beenden, braucht es eine Strategie! Davon abgeleitet werden entsprechende Massnahmen. Mit einer Anti-Gewalt-Strategie bekennt sich eine Gemeinde zu individuellen Anti-Gewalt-Zielen.
Wir schlagen Ihnen vor, folgende Leitfragen für die Entwicklung einer Gewaltschutzstrategie zu berücksichtigen.
Wenn es in der Gemeinde schon eine*n Anti-Gewaltbeauftragte*n gibt, dann kann diese Person Veranstaltungen organisieren. Laden Sie Expert*innen ein, veranstalten Sie eine Podiumsdiskussion, einen Vortrag oder einen Workshop. Es gibt viele Möglichkeiten, in der Gemeinde gewaltpräventiv mit der Bevölkerung zu arbeiten!
Hier finden Sie einige Ideen und Anregungen zu Gewaltpräventionsveranstaltungen.
Unterstützung in der Umsetzung erhalten Sie von den Einrichtungen, die wir unter Punkt 6. Schulung von Mitarbeitenden angeführt haben.
Um den Zugang zu den Veranstaltungen möglichst niederschwellig zu gestalten, kann es sinnvoll sein, während der Veranstaltung Kinderbetreuung anzubieten und bei Bedarf ein Dolmetsch-Angebot zu machen. Außerdem sollte die Teilnahme stets kostenfrei sein.