lilawohnt

Kinderschutz bei lilawohnt

Unser Angebot und unsere Haltung

Bei lilawohnt stellt Kinderschutz einen zentralen Bestandteil und Wert der Arbeit dar. In unserem Tun setzen wir uns dafür ein, dass alle Kinder und Jugendlichen, mit denen wir arbeiten, in einem sicheren und förderlichen Umfeld aufwachsen können.

lilawohnt bietet Angebote und Leistungen für Frauen*, mit und ohne Kinder, die von Wohnungslosigkeit, Existenzunsicherheit und/oder Gewalt betroffen sind. In den Mütter*-Kinder-Bereichen liegt der Fokus auf dem Wohl der Kinder und Jugendlichen. Wir stärken die Frauen* in ihrer Rolle als Mütter* und fördern gleichzeitig die persönliche und emotionale Entwicklung der Kinder. Dies geschieht durch altersgerechte Aktivitäten und das Erleben von sicheren, vertrauensvollen Beziehungen. Für uns ist es wichtig, dass Mütter* Beratung und Unterstützung auf Erwachsenenebene erhalten, während der Fokus bei den Kindern und Jugendlichen auf der Förderung ihrer Entwicklung liegt.

Die UN-Kinderrechtskonvention – Unsere Grundlage

Unsere Arbeit orientiert sich an den grundlegenden Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, die das internationale Fundament für Kinderschutz bilden. Diese Konvention garantiert jedem Kind das Recht auf Schutz, Bildung, Gesundheit und Entwicklung in einer sicheren und respektvollen Umgebung. Sie fordert den Schutz vor Missbrauch, Vernachlässigung und Diskriminierung sowie die Förderung der Teilhabe und Mitbestimmung von Kindern in Entscheidungen, die sie betreffen.

Besonders wichtig für uns ist das Recht jedes Kindes, in einer Umgebung aufzuwachsen, in der es vor körperlicher und seelischer Gewalt geschützt ist. Die UN-Kinderrechtskonvention betont auch das Recht der Kinder, ihre Meinung zu äußern und in allen sie betreffenden Angelegenheiten gehört zu werden. Wir integrieren diese Prinzipien in unsere tägliche Arbeit, um sicherzustellen, dass jedes Kind, das bei uns lebt oder begleitet wird, in seiner Würde respektiert wird und die Unterstützung erhält, die es für eine gesunde Entwicklung braucht. (Vereinte Nationen (1989). Übereinkommen über die Rechte des Kindes. UN-Resolution 44/25 der Generalversammlung vom 20. November 1989)

Das unserseits entwickelte Kinderschutzkonzept, welches diese Prinzipien und Rechte in konkrete Maßnahmen umsetzt, zielt darauf ab, das Wohl und die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten und ihre gesunde Entwicklung zu fördern. Zu den wesentlichen Punkten gehören:

  • Richtlinien zum Schutz der Kinder: Wir stellen sicher, dass mit allen Kindern in einem sicheren und respektvollen Umfeld gearbeitet wird.
  • Individuelle Risikoanalysen und präventive Maßnahmen: Für jeden Bereich des Vereins entwickeln wir gezielte Risikoanalysen, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzstrategien umzusetzen.

Wichtige Maßnahmen des Kinderschutzes umfassen:

  • Vertrauenspersonen in der (Primär) Begleitung: Jedes Kind hat mehrere vertraute Ansprechpartnerinnen*, um Abhängigkeitsverhältnisse zu vermeiden.
  • Anti-diskriminierende Grundhaltung: Eine nicht-diskriminierende Haltung ist für uns grundlegend.
  • Einwilligung für Fotos und Videos: Wir holen stets die ausdrückliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten ein, bevor Kinder fotografiert oder gefilmt werden. Bei der Verwendung von Bildmaterial wahren wir die Rechte des Kindes auf das eigene Bild.
  • Vermeidung von Instrumentalisierung: Kinder und Jugendliche werden nicht als Dolmetscher*innen oder in anderer Weise instrumentalisiert.
  • Präventionseinheiten für Kinder: Ab einem Alter von fünf Jahren nehmen Kinder in unseren Wohnangeboten regelmäßig an Präventionseinheiten zu Themen wie „Was ist Gewalt?“ und „Wie setze ich Grenzen?“ teil.
  • Fort- und Weiterbildungen: Alle Mitarbeitenden werden regelmäßig zu Themen wie Kinderschutz, Gewaltprävention und dem Umgang mit belastenden Situationen geschult.
  • Kooperation mit externen Fachstellen: Im Bedarfsfall arbeiten wir mit Fachstellen wie der Kinder- und Jugendhilfe, dem Kinderschutzzentrum und Psycholog*innen zusammen, um schnell und kompetent handeln zu können.
  • Sorgfältige Dokumentation: Alle Interventionen, Maßnahmen und die Arbeit mit Frauen* und Kindern werden dokumentiert, um die Qualitätssicherung sowie die rechtliche Absicherung der Institution und der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
  • Schaffung einer sicheren Umgebung: Wir legen großen Wert auf eine sichere und kinderfreundliche Umgebung, sowohl in Bezug auf bauliche Gegebenheiten als auch auf die Atmosphäre, in der sich Kinder und Jugendliche sicher und respektiert fühlen.
  • Prozesse bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung: Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben wir klare Verfahren und Ansprechpersonen, die sicherstellen, dass jeder Verdacht ernst genommen und umgehend bearbeitet wird. Unser Ziel ist es, frühzeitig eingreifen zu können, um das Wohl des Kindes zu schützen und ihm die Unterstützung zukommen zu lassen, die es braucht.
  • Unsere Kinderschutzgruppe besteht aus Mitarbeiterinnen*, die alle relevanten Bereiche vertreten, in denen mit Kindern gearbeitet wird. Die Gruppe ist jederzeit ansprechbar für Fragen, Anregungen, Ideen oder Vorfälle, die die Sicherheit und den Schutz von Kindern und Jugendlichen betreffen.